- Unser Haus dient das ganze Jahr als Ferienhaus und als Unterkunft.
- Jeder Aufenthalt im Hause ist vorher der Anmeldestelle zu melden.
- Sind keine Gäste anwesend, ist das Haus abgeschlossen.
- Die Gäste haben auf die Mitbewohner:innen und Nachbar:innen Rücksicht zu nehmen.
- Die Gäste sind gebeten, zum Haus und zum Mobiliar Sorge zu tragen.
- Für Sauberkeit und Ordnung im und um das Haus sind die Gäste zuständig, ebenso für die Schlussreinigung und die Entsorgung des Abfalls.
- Im ganzen Haus ist generelles Rauchverbot.
Haustiere sind zum Wohle aller im Haus verboten.
- Die Wohnräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
- In der Regel ist von 22 Uhr bis 7 Uhr in allen Räumen Nachtruhe. Sie darf nicht unnötig gestört werden. Die Hüttenwart:innen können in gewissen Fällen Verlängerung erteilen. Bei einer geschlossenen Gesellschaft entscheidet die leitende Person über die Nachtruhe.
- Beim Kochen ist der Holzherd dem Elektrorechaud vorzuziehen. Das Anfeuern mit flüssigen Brennstoffen ist streng verboten. Das Kochen ist nur in der Küche gestattet. Ess- und Kochgeschirr darf nicht von einzelnen Gästen für sich allein reserviert werden. Nach Gebrauch ist das Geschirr in sauberem Zustand am Bestimmungsort zu deponieren.
- In den Schlafräumen ist offenes Licht (Kerzen, etc.) strengstens verboten. Sie dürfen nicht als Tummelplatz benutzt werden. Am Abreisetag sind die Schlafräume bis 12.00 Uhr zu räumen. Das Gepäck kann an einem von den Hüttenwart:innen bezeichneten Ort bis zur Abreise deponiert werden. Mehr Informationen sind an der Zimmer- oder Touristenlagertüre angeschlagen.
- Die Feriengäste und Vereinsmitglieder des Hauses müssen sich im Hüttenbuch eintragen. Das Hüttenbuch dient als Unterlage für die Betriebsrechnung und zur Kontrolle gegenüber dem Toggenburg Tourismus.
- Die Hüttentaxen sind im Hause angeschlagen. Feriengäste bezahlen ihre Taxen dem Hüttenwart. Wenn keiner anwesend ist, wird dem Gast die Rechnung mit Einzahlungsschein zugesandt.
- Den Anordnungen der Hüttenwart:innen und der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.
- Getränke dürfen nur an Gäste, die im Ferienhaus wohnen, verkauft werden.
- Wer gegen diese Hausordnung und den Anordnungen der Hüttenwart:innen verstösst, kann von den Hüttenwart:innen sofort des Hauses verwiesen werden, ungeachtet der Tageszeit und der Mitgliedschaft.
- Der Vorstand kann Gästen, die diese Anordnungen missachten, jede weitere Benutzung des Hauses verbieten.
- Zuschriften, Anregungen und Beschwerden aller Art, die das Haus und dessen Umgebung betreffen, sind an den Präsidenten des Ferienvereins zu richten.